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Gesellschaft für Informatik
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Inhaltliche Schwerpunkte der Fachgruppe liegen unter anderem auf den Gebieten
Jedes Fachgruppenmitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten. Die Erklärung muß bis zum 1. Oktober desselben Jahres oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe einer Änderung dieser Fachgruppenordnung eingegangen sein.
Die FGL kann, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, einstimmig den Ausschluß eines Mitglieds der Fachgruppe beschließen.
Falls die aufgelöste FG über eigene Mittel verfügte, werden diese der übergeordneten GI-Gliederung gutgebracht.