Gesellschaft für Informatik
Fachgruppe Algorithmen und Datenstrukturen


Fachgruppenordnung

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Für die Fachgruppe (FG) sind verbindlich die Satzung der GI, die Geschäftsordnung der GI-Gliederungen, die jeweiligen Beschlüsse des Präsidiums sowie die jeweiligen Beschlüsse des Leitungsgremiums des Fachausschusses 0.1 Theoretische Informatik sowie des Fachbereichs 0 Grundlagen der Informatik, denen die FG zugeordnet ist.
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Die Fachgruppe trägt den Namen Algorithmen und Datenstrukturen.
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Die Fachgruppe ist eingegliedert in den Fachausschuß 0.1 Theoretische Informatik und den Fachbereich 0 Grundlagen der Informatik.
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Aufgaben und Ziele der Fachgruppe
Das Gebiet Algorithmen und Datenstrukturen ist sehr umfangreich und von zentraler Bedeutung innerhalb der Theoretischen Informatik; die Fachgruppe ist ein Forum innerhalb der GI für alle an seinen Themen Interessierte. Bereits aufgrund ihrer Bedeutung durch eigene Fachgruppen vertretene Teilgebiete sind die Algorithmische Geometrie (FG 0.1.2) und Parallele und Verteilte Algorithmen (FG 0.1.3), mit diesen Fachgruppen bestehen naturgemäß enge Verbindungen. Das gleiche gilt für die Fachgruppe 0.1.4 Komplexität.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachgruppe liegen unter anderem auf den Gebieten

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grundlegende Datenstrukturen und deren Anwendungen,
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elementare Algorithmen, insbesondere zum Suchen und Sortieren,
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Graphenalgorithmen,
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numerische und algebraische Algorithmen.
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Aktivitäten der Fachgruppe
Die Fachgruppe unterstützt zahlreiche Veranstaltungen, darunter den Workshop für Komplexitätstheorie, effiziente Algorithmen und Datenstrukturen, der turnusgemäßig drei- oder viermal im Jahr stattfindet, den langjährigen International Workshop on Graph-Theoretic Concepts in Computer Science (WG), die am Mathematischen Forschungsinstitut Oberwolfach stattfindende Tagungsreihe Effiziente Algorithmen und die am IBFI Schloß Dagstuhl stattfindende Tagungsreihe Datenstrukturen.
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Mitgliedschaft
6.1
Beitritt
Jedes persönliche GI-Mitglied und jeder Mitgliedsvertreter eines fördernden GI-Mitglieds kann durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle Mitglied in der Fachgruppe werden; Personen, die nicht GI-Mitglied sind, kann die Fachgruppenleitung (FGL) auf schriftlichen Antrag als Mitglied in die Fachgruppe aufnehmen. Die Mitgliedschaft gilt mindestens für ein Kalenderjahr. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
6.2
Ende der Mitgliedschaft
Die Fachgruppenmitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.

Jedes Fachgruppenmitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten. Die Erklärung muß bis zum 1. Oktober desselben Jahres oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe einer Änderung dieser Fachgruppenordnung eingegangen sein.

Die FGL kann, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, einstimmig den Ausschluß eines Mitglieds der Fachgruppe beschließen.

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Fachgruppenleitung (FGL)
7.1
Zusammensetzung
Die FGL setzt sich zusammen aus dem FG-Sprecher und dessen Stellvertreter, die von der FG aus ihren Reihen auf maximal drei Jahre gewählt werden. Beide müssen von der Leitung des Fachausschusses 0.1 Theoretische Informatik bestätigt werden und Mitglieder der GI sein.
7.2
Vorzeitiges Ausscheiden von FGL-Mitgliedern
Scheidet der FG-Sprecher vorzeitig aus, wird die FGL von der FG neu gewählt. Scheidet der stellvertretende Sprecher vorzeitig aus, so wird ein Nachfolger von der FG neu gewählt. Die Amtszeit des neu Gewählten endet mit der Amtszeit der FGL.
7.3
Die FG kann ihren Sprecher oder seinen Stellvertreter durch Neuwahl vorzeitig von seinen Aufgaben entbinden.
7.4
Die Leitung des Fachausschusses 0.1 Theoretische Informatik kann mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder den Sprecher der FG von seinen Aufgaben entbinden; die Neuwahl erfolgt entsprechend 8. Erhebt die FGL gegen die Entbindung ihres Sprechers Einspruch, entscheidet das Präsidium; weist das Präsidium den Einspruch zurück, muß die FGL entsprechend 8. neu gewählt werden.
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Wahl für die Mitglieder der FGL
Die Wahl kann entweder durch die Einberufung einer Versammlung der Mitglieder der Fachgruppe (8a) oder durch Briefwahl erfolgen (8b).
8a
Wahl der FGL durch eine Wahlversammlung
Der Sprecher der FG beruft mit einer Frist von sechs Wochen eine Versammlung der FG-Mitglieder zur Wahl der FGL ein; der Einladung muß eine Liste der Kandidaten für das Amt des Sprechers und eine für das Amt des stellvertretenden Sprechers beigefügt sein. Der FG-Sprecher eröffnet die Wahlversammlung, veranlaßt die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem dann die Versammlungsleitung. Der Wahlleiter eröffnet nochmals die Kandidatenlisten; die endgültigen Kandidatenlisten dürfen nur Kandidaten enthalten, die in der Versammlung einer Kandidatur mündlich oder zuvor schriftlich zugestimmt haben. Sprecher und stellvertretender Sprecher werden gesondert gewählt. Gibt es mehrere Kandidaten auf einer Liste, so ist der mit der höchsten Stimmenzahl gewählt, gibt es nur einen, so ist er gewählt, falls er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Der Wahlleiter schreibt ein Wahlprotokoll, das der Wahlversammlung zur Annahme vorgelegt wird. Der Wahlleiter übersendet das Wahlprotokoll an den Sprecher des Fachausschusses 0.1 Theoretische Informatik.
8b
Briefwahl der FGL
8b.1
Wahlleiter
Die amtierende FGL bestellt eine Wahlkommission, bestehend aus einem Wahlleiter, seinem Stellvertreter und bis zu 3 Beisitzern zur Durchführung der Briefwahl für die Mitglieder der FGL.
8b.2
Kandidatenvorschläge
Der Wahlleiter sammelt Kandidatenvorschläge für das Amt des FG-Sprechers und seines Stellvertreters aus der Mitte der FG; kandidieren kann jedes Mitglied der FG, mit Ausnahme der Mitglieder der Wahlkommission.
8b.3
Briefwahlunterlagen
Die Unterlagen für die Briefwahl umfassen:
8b.3.1
den Stimmzettel, der die Kandidatenlisten für beide Ämter der FGL enthält, bei jedem Kandidaten kann entweder Ja oder Nein angekreuzt werden;
8b.3.2
einen unbeschrifteten Briefumschlag zur Aufnahme des ausgefüllten Stimmzettels;
8b.3.3
einen grösseren Briefumschlag mit der Anschrift des Wahlleiters als Empfänger sowie mit Namen, Anschrift, Mitgliedsnummer und Unterschrift des absendenden Fachgruppenmitglieds;
8b.3.4
ein Informationsblatt, das stichwortartige Angaben zur Person der Kandidaten sowie eine Beschreibung des Wahlverfahrens und den Endtermin für den Eingang des Wahlbriefs beim Wahlleiter enthält.
8b.3.5
Zur Feststellung des Wahlergebnisses beruft der Wahlleiter den Wahlausschuß unverzüglich ein. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Gibt es mehrere Kandidaten auf einer Liste, so ist der Kandidat mit den höchsten Zustimmungsergebnissen (Ja/Nein-Stimmen-Differenz) gewählt. Der Wahlleiter fertigt ein Protokoll über die Feststellung des Wahlergebnisses an, das die Mitglieder der Wahlkommission unterzeichnen.
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Verfahren bei Auflösung der FG
Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt auf Antrag der übergeordneten GI-Gliederung(en) und bedarf der Bestätigung durch die zuständige(n) Fachbereichsleitung(en) und das Präsidium. Die FGL muß vor einem Auflösungsantrag an das Präsidium gehört werden.

Falls die aufgelöste FG über eigene Mittel verfügte, werden diese der übergeordneten GI-Gliederung gutgebracht.

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Diese Ordnung der Fachgrupe wurde von der FG am 12. Mai 1993 verabschiedet und am ...................... vom Präsidium genehmigt.

Letzte Änderung: 22/10/99 von Carola Wenk (wenk@inf.fu-berlin.de)