Studium & Lehre

Ablauf der Modulprüfungen

Ab dem Wintersemester 2009/2010 trat eine neue Prüfungsverfahrensordnung in Kraft, welche uniweit einheitliche Regelungen für die Prüfungen vorsieht. Die wichtigsten Punkten wurden von der Hochschulverwaltung zusammengestellt. Hierbei wurde allerdings an einigen Stellen davon ausgegangen, dass das an der Universität weit verbreitete HIS-POS-System verwendet wird. In der Informatik erfolgt die Abwicklung der Prüfungen über die StudiDB. Alle Anmeldungen zu Prüfungen und auch die endgültige Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt über unser System.

Auch die Prüfungen in den Mathematikpflichtmodulen der Bachelorstudiengänge werden über die StudiDB abgewickelt. Nur für die Module des Anwendungsgebietes ist eine Prüfungsanmeldung über das entsprechende Prüfungsamt, bzw. das HIS-POS-System verpflichtend.

Insbesondere möchten wir noch darauf hinweisen, dass es bei Modulprüfungen maximal 3 Versuche gibt und bestandene Modulprüfungen nicht wiederholt werden können. Die Anmeldung zur Modulprüfung ist bindend und kann nur während der Anmeldezeiträume zu den entsprechenden Prüfungen erfolgen. Hierbei können die Prüfungen beliebig auf die Prüfungstermine verteilt werden. Es sollte allerdings bedacht werden, dass bei der Wahl des zweiten Prüfungstermins eine Wiederholungsprüfung erst wieder nach der Neuauflage des Moduls möglich ist und die Zulassungsvoraussetzungen dann in der Regel erneut erbracht werden müssen.

Außerdem gilt für Prüfungen des Wintersemsters 09/10 und des Sommersemesters 10 eine Proberegelung, nach der das unentschuldigte Nichterscheinen(!) bei einer Modulprüfung im ersten Versuch als nicht angemeldet gewertet wird und somit nicht als Fehlversuch zählt.

Eine weitere Besonderheit an unserem Institut stellen die Regeln zur Art der Modulprüfung zu Vorlesungen dar: der dritte und damit letzte Versuch zu einem Vorlesungsmodul wird bei Grundmodulen auf Antrag und bei allen anderen Modulen immer mündlich abgenommen. Die mündliche Prüfung sollte am gleichen Termin wie die Klausur stattfinden. Den genauen Prüfungstermin müssen die Studierenden mit den Prüfern absprechen.

Wahlpflichtmodule

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von 21 ECTS Punkten (WIa,WIb, WIc), ein Projektvorbereitungsmodul mit 8 ECTS Punkten und ein Bachelor-Praktikum mit 8 ECTS Punkten absolviert werden. Insgesamt ergeben sich also im Wahlpflichtbereich 37 ECTS Punkte, welche im 5. und 6. Semester des Bachelorstudiums absolviert werden sollen.

Neben großen Wahlpflichtmodulen werden ab dem Wintersemester 2008/2009 auch kleinere Module im Bachelor-Wahlpflichtbereich abgeboten. Um den Studierenden ein breites Studium zu ermöglichen, ist es möglich die verlangten Leistungspunkte auch im Rahmen mehrerer kleiner Module zu erwerben. Um dies zu vereinfachen wird nicht mehr die strenge Unterteilung in die Module WIa, WIb, WIc, BA und A5.3 verlangt, sondern die Erbingung von insgesamt 37 Leistungspunkten, von denen bis zu 8 ECTS Punkte im Rahmen eines Fortgeschirttenenpraktikums / Bachelor-Projekts erworben werden können.

Entsprechend  können auch im Masterstudiengang Wahlpflichtmodule durch eine entsprechende Anzahl kleinerer Module gleicher Art ersetzt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass in den drei Bereichen IT,TG und IS jeweils die erforderliche ECTS-Punktzahl erreicht wird.

Prüfungstermine in der BWL

Einschreibung als Masterstudent

Bisher gab es Probleme, wenn sich fertige Bachelorabsolventinnen oder -absolventen nahtlos in den Masterstudiengang einschreiben wollten, da sie zum Zeitpunkt der Einschreibefrist ihren Bachelorstudiengang noch nicht endgültig abgeschlossen hatten, bzw. noch kein Zeugnis vorlag.

Dieses Problem wurde nun im Rahmen der neuen Einschreibeordnung der CAU wie folgt geregelt: eine Einschreibung in einen Masterstudiengang ist möglich, falls im vorausgesetzen Bachelorstudiengang bereits 150 ECTS-Leistungspunkte erbracht wurden. Außerdem muss bis zur nachfolgenden Rückmeldung als Masterstudentin oder -student (also vor Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang) dem Studierendensekretariat der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachgewiesen werden.

Einen Nachweis über die bereits erbrachten Leistungspunkte können unsere Bachelorstudierenden im Prüfungsamt bei Frau Lorenz beantragen.

Widerspruchsfrist zu Modulprüfungen

Die Prüfungsverfahrensordnung der CAU Kiel sieht für Modulprüfungen eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse vor. Der Widerspruch ist unter Darlegung konkreter Einwände schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Nach der Frist von einem Monat wird die vergebene Note rechtskräftig. Dies setzen wir bei den ausstehenden Modulprüfungen wie folgt um:

  • Mündliche Modulprüfungen
    Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach der Modulprüfung.
  • Modulprüfung in Form einer Klausur
    Während der Klausur wird der Einsichtstermin bekannt gegeben. Hier können die Studierenden die Korrektur ihrer Klausuren einsehen und die Korrektur  diskutieren, wobei sich ggf. noch Änderungen an der Note ergeben können. Spätestens vier Wochen nach dem Einsichtstermin sind die Noten in der Studierenden-Datenbank verfügbar und gelten damit als bekannt gemacht. Die Studierenden haben nach diesem Termin weitere vier Wochen Zeit (also bis zu acht Wochen nach dem Einsichtstermin), beim Prüfungsausschuss formalen Widerspruch gegen diese Modulprüfung einzulegen. Danach wird die in der Studierenden-Datenbank gespeicherte Note unwiderruflich gültig.