Studium & Lehre

Prüfer zur Diplomprüfung

Bei der Wahl der Prüfer reicht es nicht aus, nur auf die richtige Zusammenstellung der Vorlesungen gemäß der Prüfungsgebiete zu achten. Um auch eine ausreichende Breite der Diplomprüfung zu gewährleisten, haben die Direktoren des Instituts für Informatik festgelegt, dass im Rahmen der Diplomprüfungen maximal 8 SWS Vorlesungsstoff durch einen Prüfer abgeprüft werden darf.

Diplomprüfungen im Freischuss

In §18 und § 24 der DPO wird die Möglichkeit der studienbegleitenden Diplomprüfungen beschrieben. Diese sind während der Regelstudienzeit, also bis zum Ende des 10. Semesters möglich. Ein Fehlversuch bei solch einer studienbegleitenden Prüfung wird nicht gewertet. Bestandene studienbegleitenden Diplomprüfungen können auf Antrag, der bis zum Ende des 10. Fachsemesters beim Prüfungsausschuss eingegangen sein muss, durch eine Wiederholungsprüfung einmal verbessert werden. Eine Verschlechterung der Note ist nicht möglich.

Die Verbesserungsprüfungen können innerhalb der Regelstudienzeit ebenfalls studienbegleitend abgelegt werden. Nach der Regelstudienzeit sind sie innerhalb eines Blocks von drei Monaten abzulegen. Hierbei sollten die Studierenden die Fristen zur Diplomarbeit berücksichtigen: Die Bearbeitung der Diplomarbeit muss spätestens vier Monate nach der letzten Fachprüfung beginnen. Alle Fachprüfungen müssen spätestens sieben Monate nach der Abgabe der Diplomarbeit abgelegt werden.

Sollten alle Fachprüfungen studienbegleitend während der Regelstudienzeit abgelegt und bestanden worden sein, kann durch Stellen eines Wiederholungsantrags, der Beginn der Diplomarbeitsbearbeitung beliebig weit über das 10 Fachsemester hinausgeschoben werden.

Probleme in Einzelfällen und die Anmeldeformalitäten sprechen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungsamtes Informatik ab.

Diplomstudiengang

Der Diplomstudiengang Informatik läuft noch definitiv bis zum 30.9.2014. Danach kann das Diplom nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgelegt werden. Weitere Infos findet sich in der Aufhebungssatzung.

Notengebung im Anwendungsfach BWL

Die Note für das Anwendungsfach BWL in der Diplomprüfung wird wie folgt errechnet: Die Noten der Lehrveranstaltungen GM I (neu) und GM II (neu) werden gemittelt und fließen ohne Rundung mit einer Kommastelle in das arithmetische Mittel der Gesamtnote ein. Die Gesamtnote des Anwendungsfaches ergibt sich aus dem obigen Mittelwert und den Ergebnissen der Veranstaltung Salesmanagement und der weiteren Veranstaltung aus der Allgemeinen oder der Speziellen BWL. Sind zum Vordiplom lediglich drei Klausurscheine der BWL vorgelegt worden, so werden auch die Noten der beiden weiteren Klausurscheine, die lt. Prüfungsordnung vorzulegen sind, bei der Notengebung mit berücksichtigt.

Klausuranmeldungen in der BWL

Betreffend die Klausuranmeldungen für das Anwendungsfach BWL sehen Sie bitte folgenden Hinweis:

Wahlpflichtmodule

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von 21 ECTS Punkten (WIa,WIb, WIc), ein Projektvorbereitungsmodul mit 8 ECTS Punkten und ein Bachelor-Praktikum mit 8 ECTS Punkten absolviert werden. Insgesamt ergeben sich also im Wahlpflichtbereich 37 ECTS Punkte, welche im 5. und 6. Semester des Bachelorstudiums absolviert werden sollen.

Neben großen Wahlpflichmodulen, werden ab dem Wintersemester 2008/2009 auch kleinere Module im Bachelor-Wahlpflichtbereich abgeboten. Um den Studierenden ein breites Studium zu ermöglichen, ist es möglich die verlangten Leistungspunkte auch im Rahmen mehrer kleiner Module zu erwerben. Um dies zu vereinfachen wird nicht mehr die strenge Unterteilung in die Module WIa, WIb, WIc, BA und A5.3 verlangt, sondern die Erbingung von insgesamt 37 Leistungspunkten, von denen bis zu 8 ECTS Punkte im Rahmen eines Fortgeschirttenenpraktikums / Bachelor-Projekts erworben werden können.

Entsprechend  können auch im Masterstudiengang Wahlpflichtmodule durch eine entsprechende Anzahl kleinerer Module gleicher Art ersetzt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass in den drei Bereichen IT,TG und IS jeweils die erforderliche ECTS-Punktzahl erreicht wird.

Einschreibung als Masterstudent

Bisher gab es Probleme, wenn sich fertige Bachelorabsolventinnen oder -absolventen nahtlos in den Masterstudiengang einschreiben wollten, da sie zum Zeitpunkt der Einschreibefrist ihren Bachelorstudiengang noch nicht endgültig abgeschlossen hatten, bzw. noch kein Zeugnis vorlag.

Dieses Problem wurde nun im Rahmen der neuen Einschreibeordnung der CAU wie folgt geregelt: eine Einschreibung in einen Masterstudiengang ist möglich, falls im vorausgesetzen Bachelorstudiengang bereits 150 ECTS-Leistungspunkte erbracht wurden. Außerdem muss bis zur nachfolgenden Rückmeldung als Masterstudentin oder -student (also vor Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang) dem Studierendensekretariat der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachgewiesen werden.

Einen Nachweis über die bereits erbrachten Leistungspunkte können unsere Bachelorstudierenden im Prüfungsamt bei Frau Lorenz beantragen.