Study & Teaching

Modulprüfungen bei Wahlmodulen

Auf der letzten Prüfungsausschusssitzung wurde folgender Beschluss zu Modulprüfungen bei Wahlpflichtmodulen getroffen:

Eine Anmeldung zu Wahlmodulen des Bachelor- und Masterstudiengangs ist nicht mehr erforderlich. Die Prüfungen werden eigenständig durch die Dozenten organisiert, durchgeführt und in die StudiDB eingegeben (Modulprüfungszeugnisse!). Das Protokoll wird auf Blankoformularen angefertigt. Bei organisatorischen Problemen auf Seite der Dozenten unterstützt das Prüfungsamt die Studierenden natürlich.

Siehe auch Aufstellung der Beschlüsse der letzten Prüfungsausschusssitzung:
http://www.informatik.uni-kiel.de/ifi/studium-lehre/pruefamt/pruefungsausschuesse/informatik/pruefungsausschusssitzung-27012010/

Dies bedeutet, dass für Wahlmodule keine Anmeldung mehr über die Studierendendatenbank erfolgt, sondern die Prüfungstermine (in der Regel ja mündliche Prüfungen) einfach direkt mit den Dozenten abgesprochen werden. Für ein paar größere Module, bei denen Klausuren geschrieben werden, kann dennoch eine Anmeldung über die StudiDB erfolgen. Hierüber werden die Studierenden dann aber von den Dozenten per Email (Email-Adresse in der StudiDB sollte regelmäßig abgerufen werden!) rechtzeitig informiert.

Diese Regelung gilt bereits für den Prüfungszeitraum zu Beginn des Sommersemesters, also dem zweiten Prüfungszeitraum zum Wintersemester 09/10.

Benachrichtigung durch die StudiDB

Eine Woche vor dem Ende eines Anmeldezeitraums verschickt  die StudiDB eine automatisch generierte Email an alle Studierende, die noch nicht zur Prüfung angemeldet sind und das Modul noch nicht bestanden haben.

Da der Anmeldezeitraum für die Püfungen zum Beginn des Sommersemesters am 12.3. ausläuft, wurden diese Mails verschickt.

Der Zeitraum zwischen dem Ende des ersten Prüfungszeitraums und der Anmeldung zum nächsten Prüfungszeitraum war so kurz, dass noch nicht alle Noten (insbesondere auch wegen der stattfindenen Einsichtstermine) eingegeben worden sind. Das Prüfungsamt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ergebnisse bis zum 09.03. in der StudiDB sichtbar zu machen.

Das Prüfungsamt wird darauf achten, dass die Anmeldung mindestens fünf Tage nach der Ergebnisbekanntgabe möglich ist und ggf. die einzelnen Anmeldefristen verlängern.

Ablauf der Modulprüfungen

Ab dem Wintersemester 2009/2010 trat eine neue Prüfungsverfahrensordnung in Kraft, welche uniweit einheitliche Regelungen für die Prüfungen vorsieht. Die wichtigsten Punkten wurden von der Hochschulverwaltung zusammengestellt. Hierbei wurde allerdings an einigen Stellen davon ausgegangen, dass das an der Universität weit verbreitete HIS-POS-System verwendet wird. In der Informatik erfolgt die Abwicklung der Prüfungen über die StudiDB. Alle Anmeldungen zu Prüfungen und auch die endgültige Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt über unser System.

Auch die Prüfungen in den Mathematikpflichtmodulen der Bachelorstudiengänge werden über die StudiDB abgewickelt. Nur für die Module des Anwendungsgebietes ist eine Prüfungsanmeldung über das entsprechende Prüfungsamt, bzw. das HIS-POS-System verpflichtend.

Insbesondere möchten wir noch darauf hinweisen, dass es bei Modulprüfungen maximal 3 Versuche gibt und bestandene Modulprüfungen nicht wiederholt werden können. Die Anmeldung zur Modulprüfung ist bindend und kann nur während der Anmeldezeiträume zu den entsprechenden Prüfungen erfolgen. Hierbei können die Prüfungen beliebig auf die Prüfungstermine verteilt werden. Es sollte allerdings bedacht werden, dass bei der Wahl des zweiten Prüfungstermins eine Wiederholungsprüfung erst wieder nach der Neuauflage des Moduls möglich ist und die Zulassungsvoraussetzungen dann in der Regel erneut erbracht werden müssen.

Außerdem gilt für Prüfungen des Wintersemsters 09/10 und des Sommersemesters 10 eine Proberegelung, nach der das unentschuldigte Nichterscheinen(!) bei einer Modulprüfung in Form einer Klausur im ersten Versuch als nicht angemeldet gewertet wird und somit nicht als Fehlversuch zählt.

Eine weitere Besonderheit an unserem Institut stellen die Regeln zur Art der Modulprüfung zu Vorlesungen dar: der dritte und damit letzte Versuch zu einem Vorlesungsmodul wird bei Grundmodulen auf Antrag und bei allen anderen Modulen immer mündlich abgenommen. Die mündliche Prüfung sollte am gleichen Termin wie die Klausur stattfinden. Den genauen Prüfungstermin müssen die Studierenden mit den Prüfern absprechen.

Diplomstudiengang

Der Diplomstudiengang Informatik läuft noch definitiv bis zum 30.9.2014. Danach kann die Diplomprüfung nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgelegt werden. Weitere Infos finden sich in der Aufhebungssatzung.

Wahlpflichtmodule

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von 21 ECTS Punkten (WIa,WIb, WIc), ein Projektvorbereitungsmodul mit 8 ECTS Punkten und ein Bachelor-Praktikum mit 8 ECTS Punkten absolviert werden. Insgesamt ergeben sich also im Wahlpflichtbereich 37 ECTS Punkte, welche im 5. und 6. Semester des Bachelorstudiums absolviert werden sollen.

Neben großen Wahlpflichmodulen werden ab dem Wintersemester 2008/2009 auch kleinere Module im Bachelor-Wahlpflichtbereich abgeboten. Um den Studierenden ein breites Studium zu ermöglichen, ist es möglich die verlangten Leistungspunkte auch im Rahmen mehrer kleiner Module zu erwerben. Um dies zu vereinfachen wird nicht mehr die strenge Unterteilung in die Module WIa, WIb, WIc, BA und A5.3 verlangt, sondern die Erbingung von insgesamt 37 Leistungspunkten, von denen bis zu 8 ECTS Punkte im Rahmen eines Fortgeschirttenenpraktikums / Bachelor-Projekts erworben werden können.

Entsprechend  können auch im Masterstudiengang Wahlpflichtmodule durch eine entsprechende Anzahl kleinerer Module gleicher Art ersetzt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass in den drei Bereichen IT,TG und IS jeweils die erforderliche ECTS-Punktzahl erreicht wird.

Einschreibung als Masterstudent

Bisher gab es Probleme, wenn sich fertige Bachelorabsolventinnen oder -absolventen nahtlos in den Masterstudiengang einschreiben wollten, da sie zum Zeitpunkt der Einschreibefrist ihren Bachelorstudiengang noch nicht endgültig abgeschlossen hatten, bzw. noch kein Zeugnis vorlag.

Dieses Problem wurde nun im Rahmen der neuen Einschreibeordnung der CAU wie folgt geregelt: eine Einschreibung in einen Masterstudiengang ist möglich, falls im vorausgesetzen Bachelorstudiengang bereits 150 ECTS-Leistungspunkte erbracht wurden. Außerdem muss bis zur nachfolgenden Rückmeldung als Masterstudentin oder -student (also vor Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang) dem Studierendensekretariat der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachgewiesen werden.

Einen Nachweis über die bereits erbrachten Leistungspunkte können unsere Bachelorstudierenden im Prüfungsamt bei Frau Lorenz beantragen.