General Management I+II im Nebenfach BWL
Studierende des Diplomstudiengangs Informatik mit Nebenfach BWL müssen seit der Umstellung der BWL-Grundkurse auf das Bachelorsystem anstelle des Moduls General Management I nun die kleineren Module General Management I und II hören. Zusätzlich müssen sie anstelle des Moduls General Management II das Modul Sales Management hören. Alle drei Veranstaltungen müssen bestanden werden und die Noten fließen in die Diplomnote des Nebenfachs ein. Siehe hierzu auch die Informationen des Studienkollegs BWL, insbesondere der Studienplan I28. Alte Leistungsnachweise zu GM I und GM II behalten ihre Gültigkeit.
Diplomstudiengang
Der Diplomstudiengang Informatik läuft noch definitiv bis zum 30.9.2014. Danach kann das Diplom nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgelegt werden. Weitere Infos findet sich in der Aufhebungssatzung.
Wahlpflichtmodule
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von 21 ECTS Punkten (WIa,WIb, WIc), ein Projektvorbereitungsmodul mit 8 ECTS Punkten und ein Bachelor-Praktikum mit 8 ECTS Punkten absolviert werden. Insgesamt ergeben sich also im Wahlpflichtbereich 37 ECTS Punkte, welche im 5. und 6. Semester des Bachelorstudiums absolviert werden sollen.
Neben großen Wahlpflichmodulen, werden ab dem Wintersemester 2008/2009 auch kleinere Module im Bachelor-Wahlpflichtbereich abgeboten. Um den Studierenden ein breites Studium zu ermöglichen, ist es möglich die verlangten Leistungspunkte auch im Rahmen mehrer kleiner Module zu erwerben. Um dies zu vereinfachen wird nicht mehr die strenge Unterteilung in die Module WIa, WIb, WIc, BA und A5.3 verlangt, sondern die Erbingung von insgesamt 37 Leistungspunkten, von denen bis zu 8 ECTS Punkte im Rahmen eines Fortgeschirttenenpraktikums / Bachelor-Projekts erworben werden können.
Entsprechend können auch im Masterstudiengang Wahlpflichtmodule durch eine entsprechende Anzahl kleinerer Module gleicher Art ersetzt werden. Es ist aber darauf zu achten, dass in den drei Bereichen IT,TG und IS jeweils die erforderliche ECTS-Punktzahl erreicht wird.
Einschreibung als Masterstudent
Bisher gab es Probleme, wenn sich fertige Bachelorabsolventinnen oder -absolventen nahtlos in den Masterstudiengang einschreiben wollten, da sie zum Zeitpunkt der Einschreibefrist ihren Bachelorstudiengang noch nicht endgültig abgeschlossen hatten, bzw. noch kein Zeugnis vorlag.
Dieses Problem wurde nun im Rahmen der neuen Einschreibeordnung der CAU wie folgt geregelt: eine Einschreibung in einen Masterstudiengang ist möglich, falls im vorausgesetzen Bachelorstudiengang bereits 150 ECTS-Leistungspunkte erbracht wurden. Außerdem muss bis zur nachfolgenden Rückmeldung als Masterstudentin oder -student (also vor Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang) dem Studierendensekretariat der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachgewiesen werden.
Einen Nachweis über die bereits erbrachten Leistungspunkte können unsere Bachelorstudierenden im Prüfungsamt bei Frau Lorenz beantragen.
Prüfungsausweis Studienkolleg BWL
Studierende des Studiengangs Informatik mit Nebenfach BWL, die sich bislang für das Programm I28 mit einem Diplom-Abschluss eingeschrieben haben, sich aber nun für einen Bachelor-Studiengang entschieden haben, sollten folgendes zur Klausurteilnahme beachten. Studierende, die vom Diplom-Studiengang zum Bachelor-Studiengang wechseln, sind damit auch zur Klausuranmeldung verpflichtet. Sollten sie sich nicht anmelden, dürfen sie nicht mitschreiben. Sollten sie sich bei einer angemeldeten Veranstaltung "nicht abmelden" zählt diese Prüfung als Fehlversuch. Im übrigen gilt für diese Studierenden nicht mehr der gelbe Prüfungsausweis, sondern es wird ein neuer (grüner) Ausweis ausgestellt. Weitere Informationen finden sich in dieser offiziellen Information des Studienkollegs Betriebswirtschaftslehre.
Widerspruchsfrist zu Modulprüfungen
Die Prüfungsverfahrensordnung der CAU Kiel sieht für Modulprüfungen eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse vor. Der Widerspruch ist unter Darlegung konkreter Einwände schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Nach der Frist von einem Monat wird die vergebene Note rechtskräftig. Dies setzen wir bei den ausstehenden Modulprüfungen wie folgt um:
- Mündliche Modulprüfungen
Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach der Modulprüfung. - Modulprüfung in Form einer Klausur
Während der Klausur wird der Einsichtstermin bekannt gegeben. Hier können die Studierenden die Korrektur ihrer Klausuren einsehen und die Korrektur diskutieren, wobei sich ggf. noch Änderungen an der Note ergeben können. Spätestens vier Wochen nach dem Einsichtstermin sind die Noten in der Studierenden-Datenbank verfügbar und gelten damit als bekannt gemacht. Die Studierenden haben nach diesem Termin weitere vier Wochen Zeit (also bis zu acht Wochen nach dem Einsichtstermin), beim Prüfungsausschuss formalen Widerspruch gegen diese Modulprüfung einzulegen. Danach wird die in der Studierenden-Datenbank gespeicherte Note unwiderruflich gültig.
Prüfungsverfahren nach DPO vom 21.11.1994
Das Prüfungsverfahren für die Diplomprüfung nach der DPO vom 21.11.1994 für Studierende der Informatik kann leider seit dem 1.10.2008 leider nicht mehr eröffnet werden. Studierende die sich bereits im Prüfungsverfahren befinden können dieses aber natürlich noch nach der alten Prüfungsordnung abschließen. Bei Problemen mit dem Wechsel in die aktuelle DPO, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Prüfungsamt.





